Ein „Green Lease“ ist ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag, der durch seine besondere Ausgestaltung den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll.
Die Regelungsvorschläge können im Rahmen einer freiwilligen moralischen Selbstverpflichtung oder auch als rechtlich bindende Verpflichtungen in Mietverträge implementiert werden.
Die nachhaltige Mietvertragsgestaltung verfolgt dabei vielfältige, für den Vermieter ebenso wie für den Mieter vorteilhafte Zielsetzungen, in denen sich alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit widerspiegeln:
- Aus ökonomischer Sicht soll ein „grüner“ Mietvertrag die Vertragsparteien zu einem schonenden Umgang mit Ressourcen wie Wasser und Energie anhalten und bietet damit für Vermieter und Mieter das Potential Kosteneinsparungen zu erzielen. Außerdem wird die Attraktivität der Immobilien für Finanzierung, Verkauf und Vermietung erhöht sowie eine Wertstabilität erzielt.
- In ökologischer Hinsicht dient ein Green Lease insbesondere zur Reduktion von Emissionen und Abfall, zur Einsparung von Wasser und Energie, zur Förderung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie zur Verwendung ökologisch unbedenklicher Baumaterialien.
- Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit wird unter anderem aufgrund der mit einem Green Lease einhergehenden Transparenz und Effizienz (z. B. durch Informationsaustausch zwischen Vermieter und Mieter zu Verbrauchswerten und einer daraus folgenden Optimierung von Verbräuchen) gefördert. Da nachhaltige Mietverträge auch für Gewerbeimmobilien ausgearbeitet werden können, erzielen diese dort ein verbessertes Arbeitsumfeld für Mieter und erhöhen die Produktivität am Arbeitsplatz
Green Lease - „Triple-Win“ für Mieter, Vermieter und Umwelt
Durch eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung der Immobilien erfahren diese eine attraktive und auf die Zukunft ausgerichtete Aufwertung, von der Mieter, Vermieter und Umwelt gleichermaßen profitieren.
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